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Eine Nutzung privater digitaler Endgeräte ist ab Klassenstufe 7 gemäß der in der Handreichung formulierten Dfg-schulpost.de Grundsätze möglich.Die Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und die Nutzungsvereinbarung können hier eingesehen werden. Schülerinnen und Schüler, die private digitale Endgeräte im Unterricht nutzen möchten, müssen die Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei ihrem Klassenlehrer abgeben.
- Schülerinnen und Schüler, die private digitale Endgeräte im Unterricht nutzen möchten, müssen die Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei ihrem Klassenlehrer abgeben.
- Schülerinnen und Schüler, die private digitale Endgeräte im Unterricht nutzen möchten, müssen die Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei ihrem Klassenlehrer abgeben.
- Schülerinnen und Schüler, die private digitale Endgeräte im Unterricht nutzen möchten, müssen die Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei ihrem Klassenlehrer abgeben.
- Eine Nutzung privater digitaler Endgeräte ist ab Klassenstufe 7 gemäß der in der Handreichung formulierten Grundsätze möglich.Die Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und die Nutzungsvereinbarung können hier eingesehen werden.
- Eine Nutzung privater digitaler Endgeräte ist ab Klassenstufe 7 gemäß der in der Handreichung formulierten Grundsätze möglich.Die Handreichung zur Nutzung von Schülerendgeräten und die Nutzungsvereinbarung können hier eingesehen werden.